Wie setzt man Stottern rechtschreibtechnisch eigentlich korrekt um? Dazu gibt es nicht nur eine Lösung, sondern mehrere Möglichkeiten. Die eine richtige Antwort existiert also nicht, ein Autor muss sich selbst entscheiden – oder den Typographen/Korrektor entscheiden lassen, welche Variante sich am besten eignet.
Eine Möglichkeit ist das Verwenden von Auslassungspunkten:
Die Auslassungspunkte grenzen dabei immer direkt an das unvollständige Wort, und vor dem folgenden Wort steht ein Leerzeichen. Diese Möglichkeit hat den Vorteil, dass deutlich angezeigt wird, dass Silben verschluckt werden. Ein Nachteil ist jedoch, dass sie die Silben oder Wörter relativ weit auseinanderreißen und eher eine Pause andeuten statt z. B. ein Stottern, das abgehackt klingen soll. Diese Variante empfiehlt sich daher vor allem für Situationen, in denen es einem „die Sprache verschlägt“.
Auch mit Bindestrichen lässt sich Stottern darstellen; diese Variante ist nach unserer Beobachtung zudem die häufiger genutzte, wenn es um die Darstellung von „echtem“ Stottern geht.
Ein Nachteil ist, dass sich das Stottern hier im ungünstigsten Fall nur aus dem Kontext erschließt, dafür ist es die platzsparendere und im Lesefluss eingängigere Variante.
Hier stellt sich dann aber noch eine knifflige Frage: Wie ist das am Satzanfang? Schreibt man gestotterte Wörter groß oder klein weiter nach dem Bindestrich? Auch hier kommen unterschiedliche Schreibweisen vor. Regeltechnisch ist die Sache allerdings recht klar: Ein Großbuchstabe wird außer bei Substantiven nur am Satzanfang benutzt.
Sto-stottern
Sto… sto… stottern
Das hat auch gute Gründe, denn „S-Stottern“ wäre auf den ersten Blick z. B. gar nicht als Stottern erkennbar, sondern könnte auch „Es-Stottern“ bedeuten. Bei mehrmaligem Stottern sähe es auch ziemlich unglücklich aus („Sto-Sto-Sto-Stottern“).
Der Satzanfang ist mit dem ersten großen Buchstaben also „verbraucht“, alles Weitere wird kleingeschrieben also. Das gilt auch, wenn das Stottern nur aus einem Einzelbuchstaben besteht. Nur Hauptwörter werden mit Großbuchstaben „weitergestottert“, natürlich auch, wenn sie am Satzfang vorkommen.
„W-was?“
„Am Die-Dienstag soll es regnen.“
„D-Dortmund liegt an der Ruhr.“
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